Sondereigentum

Unter Sondereigentum versteht man nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung, einer Eigentumswohnung. Sondereigentum kann sich aber auch auf nicht zu Wohnzwecken dienende Räume wie z. B. Geschäftsräume, ein Garagenkomplex, eine Werkstatt, Lagerräume, eine Arztpraxis und ähnliches beziehen.

Die Piepenburg Immobilienverwaltung kümmert sich um Ihr Sondereigentum.