Hausverwaltung

Die Piepenburg Immobilienverwaltung ist eine klassische Hausverwaltung in Berlin.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen vor Ort. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Hausverwaltung oder WEG-Verwaltung?

Die Piepenburg Immobilienverwaltung weiß von den Aufgaben und Befugnissen eines Hausverwalters und kennt diese aus dem Effeff. Erst einmal muss klar sein, welche Form der Hausverwaltung Sie suchen: Ein Miethausverwalter ist nicht das gleiche wie ein WEG-Verwalter (WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft). Der Miethausverwalter verwaltet das vermietete Objekt eines Alleineigentümers. Der WEG-Verwalter hingegen ist für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Im Gegensatz zum WEG-Verwalter gibt es für den Miethausverwalter keine gesetzlichen Regelungen. Daher werden seine Rechten und Pflichten frei vereinbart. Im Einzelnen ähneln sich die Aufgaben natürlich:

Die Aufgaben einer Hausverwaltung

  • die Beschlüsse des Wohnungseigentümers durchführen.
  • dafür sorgen, dass die Hausordnung eingehalten wird.
  • Maßnahmen für ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen.
  • die gemeinschaftlichen Gelder verwalten (getrennt von seinem eigenen Vermögen gehalten).
  • Willenserklärungen und Zustellungen entgegennehmen.
  • sich um die Verträge mit Öl- oder Gaslieferanten, Handwerkern, Technikern oder Reinigungskräften kümmern.
  • die Jahresabrechnung der Betriebskosten an die Mieter verschicken
  • die Instandhaltungsrücklagen verwalten.

Man kann die Aufgaben einer Hausverwaltung auch in vier Blöcke gliedern:

Vertretung des Eigentümers

Ein Hausverwalter hat die Aufgabe, die Interessen des Eigentümers gegenüber den Mietern oder dritten Personen zu vertreten. In einem Haus mit Mietwohnungen wird der Hausverwalter zum Immobilienverwalter. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört es, dass er als Bindeglied zwischen dem Eigentümer der Wohneinheit und den Mietern fungiert.

Juristische Verwaltung

Als Hausverwalter informieren wir uns stets über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung und nehmen an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teil. Der Hausverwalter kann den Eigentümer als juristische Person gegenüber Dritten vertreten. Für diesen Aufgabenbereich kann sehr viel Zeit in Anspruch investiert werden. Die Befugnisse sollten vorab genaustens geklärt werden. Aber wir von der Piepenburg Immobilienverwaltung scheuen uns nicht davor.

Technische Verwaltung

Zur technischen Verwaltung gehören die Überwachung von Instandhaltungsarbeiten, die regelmäßige Beobachtung sowie Kontrolle des verwalteten Objektes und auch die Beurteilung des Bauzustandes. Außerdem ist die Hausverwaltung in diesem Bereich zuständig für den Betrieb und die Kontrolle von technischen Einrichtungen, wie dem Aufzug oder von Motor betriebenen Dachfenstern. Auch die Instandhaltung von dazugehörigen Grünanlagen kann vertraglich geregelt und in die Obhut der Hausverwaltung gegeben werden,

Kaufmännische Verwaltung

Dieses Aufgabenfeld umfasst die wirtschaftliche Betreuung des Objektes gegenüber Eigentümern und Mietern. Der Hausverwalter ist verantwortlich für die Buchhaltung, die Kontenführung, das Berichtswesen, die Führung der Rechnungsbücher sowie für die ordnungsgemäße Aktenführung (Betriebskostenabrechnung, Jahresabrechnung etc.). Außerdem muss er regelmäßig den Mietspiegel kontrollieren und eventuell entsprechende Anpassungen vornehmen. Jeweils für ein Kalenderjahr muss ein sogenannter Wirtschaftsplan ausgestellt werden.